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Durchschnittseinkommen 38 900 Euro
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2,4% höher als 2002
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Wiesbaden (ots) - Die Bruttojahresverdienste der
vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/- innen im Produzierenden Gewerbe,
Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe waren im Jahr 2003 mit
durchschnittlich 38 866 Euro um 2,4% höher als 2002. Dies ist ein
Ergebnis der Lohnstatistik des Statistischen Bundesamtes. Im früheren
Bundesgebiet stiegen die Bruttojahresverdienste um 2,3% auf 40 098
Euro, in den neuen Ländern und Berlin-Ost um 2,3% auf 28 580 Euro.
Damit lagen die Ost- Verdienste im Jahr 2003 bei rund 71% des Niveaus
im früheren Bundesgebiet.
Vollzeitbeschäftigte Frauen verdienten 2003 in Deutschland in den
genannten Wirtschaftsbereichen durchschnittlich 32 335 Euro und damit
fast 9 000 Euro weniger als vollzeitbeschäftigte Männer (41 014
Euro). Dieser Abstand gilt auch für das frühere Bundesgebiet. In den
neuen Ländern und Berlin-Ost war er mit gut 3 000 Euro deutlich
weniger ausgeprägt.
Im Produzierenden Gewerbe in Deutschland ist der durchschnittliche
Bruttojahresverdienst der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/-innen
im Jahr 2003 gegenüber dem Vorjahr um 2,6% auf 38 784 Euro gestiegen.
Die Angestelltengehälter im Produzierenden Gewerbe nahmen etwas
stärker zu als die Arbeiterlöhne (+ 2,6% gegenüber +2,2%); in den
neuen Ländern und Berlin-Ost war dieser Unterschied deutlich größer
(+ 2,7% gegenüber + 1,3%).
Im Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe erhöhten sich die
Angestelltenverdienste in Deutschland um 1,8% auf 39 100 Euro und im
früheren Bundesgebiet um 1,7% auf 40 173 Euro. Im Osten dagegen
stiegen die Verdienste um 2,8% auf 29 836 Euro und liegen damit bei
gut 74% der Verdienste im Westen.
Als Bruttojahresverdienste oder Verdienste werden hier die
jahresdurchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer
bezeichnet. Eingeschlossen sind alle regelmäßigen und unregelmäßigen
Zahlungen für geleistete Arbeit - also auch Weihnachtsgeld oder
Leistungsprämien - und zwar vor Abzug der Arbeitnehmersozialbeiträge
und der Lohnsteuer. Nicht enthalten sind die
Arbeitgebersozialbeiträge. Erfasst werden die Verdienste der
vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/-innen im Produzierenden Gewerbe
und die Verdienste der vollzeitbeschäftigten Angestellten im Handel,
Kredit- und Versicherungsgewerbe. Verdienste von
Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten werden nicht
erfragt.
Quelle: Statistisches Bundesamt, 15.07.2004
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