version Inseratregeln für Zuschriften auf Jobgesuche

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Zuschriften auf Jobgesuche

Allgemeine Regelungen für Zuschriften auf Jobgesuche

1.) Bei Zuschriften dürfen nur Tätigkeiten angeboten werden, die dem Jobgesuch entsprechen. Insbesondere dürfen keine Tätigkeiten auf Provisionsbasis angeboten werden, wenn das Jobgesuch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zum Gegenstand hat. Bis zu 10 Zuschriften sind je Tag kostenlos. Jede weitere Zuschrift kostet 11,90 Euro inkl. MwSt. Für Private Arbeitsvermittler / Jobvermittler gelten die Allgemeinen Regelungen für Jobvermittler. Für Zeitarbeitsunternehmen gelten die Allgemeinen Regelungen für Jobvermittler.

2. ) Der Schreibende haftet für den Inhalt seiner Zuschrift persönlich. Er verpflichtet sich, Sperrvermerke zu respektieren und den Schreibenden zeitnah und angemessen zu antworten.

3.) Zuschriften, die kein unter 1. beschriebenes Jobangebot zum Gegenstand haben, die Tätigkeiten auf Provisionsbasis anbieten, die Werbung für Dienstleistungen, Produkte, politische Tätigkeiten oder Schneeballsysteme zum Gegenstand haben oder in denen auf eine URL (Internetadresse) verwiesen wird, die Inhalte oder Anhänge oder Verweise haben, die Störungen des Internets oder von Computern auslösen können, die den Inserenten belästigen, die unmoralisch sind, die gegen Gesetze verstoßen, durch die der Schreibende in Wettbewerb zu uns tritt, sind untersagt.

4.) Wir behalten uns vor, eine Zuschrift zu anonymisieren oder anderweitig zu ändern oder eine Zuschrift nicht oder zeitversetzt weiterzuleiten.

5.) Zuschriften werden von uns in Form von Stichproben gelesen, um einen Missbrauch zu vermeiden und die Qualität der Dienstleistung sicher zu stellen.

6.) Wir sind berechtigt, dem Schreibenden weitere Dienstleistungen anzubieten.

7.) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bad Homburg.

8.) Jeder Schreibende erkennt mit seiner Zuschrift diese Regelungen an und stellt uns von jeglicher Haftung frei. Andernfalls ist ihm die Zuschrift untersagt.

9.) Wir sind berechtigt, Personen, die gegen diese Regelungen verstoßen, kostenpflichtig abzumahnen, Ihnen den Zugang für die Zuschrift auf Jobgesuche zu sperren und von Ihnen Schadensersatz zu verlangen.

Version Nr 10 vom 06.08.2009

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