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Frankfurt am Main (ots) - Seit 1. November 2002 gibt es jetzt das neue Förderprogramm "Kapital für Arbeit”, das aus den Vorschlägen der Hartz-Kommission
hervorgegangen ist. Anträge werden ab sofort über die Hausbank entgegen genommen.
Das neue KfW-Förderprogramm soll helfen, dass die Einstellung von Arbeitslosen nicht an Kapitalmangel scheitert. Es zielt darauf ab, Finanzierungshemmnisse
mittelständischer Unternehmen abzubauen sowie deren Kapitalstruktur nachhaltig zu stärken. "Kapital für Arbeit" steht Unternehmen offen, die Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte oder geringfügig Beschäftigte
dauerhaft (Vertragslaufzeit mind. 12 Monate) in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einstellen. Die Unternehmen müssen insgesamt kreditwürdig sein und positive Zukunftsaussichten haben. Pro
Neueinstellung kann das Unternehmen ein Finanzierungspaket in Höhe von max. 100.000 EUR erhalten. Die KfW-Mittel müssen bei der Hausbank beantragt werden. Das Paket besteht obligatorisch jeweils zur Hälfte aus einer
Fremdkapitaltranche sowie einer eigenkapitalnahen Nachrangtranche.
Komponenten des Finanzierungspakets
Das Kreditrisiko für die Fremdkapitaltranche trägt die Hausbank, die das Finanzierungspaket durchleitet. Dafür vereinbart sie mit dem Unternehmen entsprechende
bankübliche Sicherheiten. Diese Komponente des Pakets hat eine Laufzeit von 10 Jahren und max. 2 tilgungsfreie Anlaufjahre.
Für die eigenkapitalnahen Mittel der Nachrangtranche muss das Unternehmen keine Sicherheiten stellen, die Hausbank ist gegenüber der KfW von der Haftung freigestellt. Das
ist wesentlich, weil sich auf diese Weise der Spielraum des Unternehmens, weitere Kredite aufzunehmen, erhöht. Die Laufzeit dieser Komponente beträgt ebenfalls 10 Jahre. Die Mittel werden zum Ende der Laufzeit in vier gleich
hohen, halbjährlichen Raten getilgt.
Bonitätseinschätzung
Hinsichtlich der Fremdkapitaltranche obliegt die Bonitätseinschätzung der Hausbank. Ggf. kann sie den Zinssatz - in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Situation des
Unternehmens und den gestellten Sicherheiten - um bis zu 0,50 % p.a. verteuern. Bei der Nachrangtranche wird die Bonität des Unternehmens von dessen Hausbank auf Basis der aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse und der
Zukunftsaussichten eingeschätzt. Sie ordnet das Unternehmen dann einer von vier KfW-Bonitätsklassen ("sehr gut", "gut","befriedigend", "ausreichend") zu. Die KfW behält sich vor, die
Einschätzung der Hausbank mittels eigener Ratinginstrumente zu überprüfen und ggf. anzupassen. Den vier Bonitätsklassen entspricht jeweils ein eigener Zinssatz. In den jeweiligen Zinssatz sind marktmäßige Risikoprämien
eingepreist, die die Ausfälle decken. Der Bund gewährt eine Rückversicherung für nicht vorhersehbare Schäden. Damit ist klar: Unternehmen mit sehr guter Bonität müssen einen geringeren Zinssatz zahlen als Unternehmen mit
schlechterer Bonität.
Konditionen des Finanzierungspakets
Der Zinssatz für beide Komponenten des Finanzierungspakets basiert auf den günstigen Programmkonditionen der KfW und hängt darüber hinaus vom Risiko eines
Kreditausfalls ab. Die Bandbreite des Zinssatzes in der Fremdkapitaltranche liegt zurzeit je nach Bonität des Unternehmens zwischen 5,19 % p. a. effektiv und 5,68 % p. a. effektiv. In der Nachrangtranche liegen die Zinssätze je
nach Bonitätsklasse zwischen 5,84 % p. a. effektiv und 8,92 % p. a. effektiv. Für den Endkreditnehmer heißt das: Im teuersten Falle, d. h. wenn ein Unternehmen über gerade noch ausreichende Bonität verfügt, muss für das
Finanzierungspaket ein laufzeitgewichteter Zinssatz von 7,61% p. a. effektiv gezahlt werden. Für Unternehmen mit besserer Bonität liegt dieser gewichtete Zinssatz deutlich darunter.
Mit "Kapital für Arbeit" wird die Förderpalette der KfW um ein innovatives und marktmäßiges Förderprodukt ergänzt, das sowohl für Unternehmen als auch für
Banken interessant ist. Die wirtschaftliche Stabilität eines Unternehmens entscheidet über den Zinssatz, der für das Produkt zu zahlen ist.
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