Hat Ihr aktueller
Arbeitgeber Ihnen gesagt, Sie sollten sich nach einem neuen
Job umsehen? Hat er Ihnen angedeutet, er werde Ihnen kündigen?
Hat er bereits die Kündigung
ausgesprochen? Sofern Sie, was im Normalfall so ist, damit
nicht einverstanden sind, sollten Sie sofort über den
Weg zum Arbeitsgericht nachdenken. Denn für die Kündigungsschutzklage
(sofern diese bei Ihnen in Betracht kommt) haben Sie nach
dem Zugang der Kündigung nur 3
Wochen Zeit! Von den Kosten
sollte man sich dabei nicht abschrecken lassen.
Warten Sie mit Ihrer Jobsuche
besser nicht bis Sie tatsächlich gekündigt sind,
das Arbeitsgericht über die Kündigung entschieden
hat und Sie arbeitslos sind. Dann haben Sie es doppelt so
schwer. Überschätzen Sie nicht Ihre Chancen am Arbeitsmarkt
und unterschätzen Sie nicht die Schwierigkeiten, die
sich heute nach der Kündigung bei der Suche nach einem
neuen
Job ergeben. Werden Sie besser sofort aktiv, auch wenn
es schwer fällt.
Bauen Sie nicht allein auf die Hilfe des
Arbeitsamtes, Jobangebote
im Internet oder auf Stellenangebote im Stellenteil der
Zeitungen. Das könnte schief gehen!
Sofern es sich abzeichnet, dass Sie wirklich
gehen müssen und dies nicht Ihre Verhandlungen um Kündigung
und Abfindung
durcheinander bringt, fordern Sie Ihren alten Arbeitgeber
möglichst früh auf, für Sie die Kosten der
Jobsuche zu übernehmen. Am effektivsten (steuer- und
kostensenkend) ist es, wenn er sie auf die eventuelle Abfindung
oben drauf legt.
Wenn dies für Sie ein Thema ist, sprechen
Sie uns bitte so schnell wie möglich an. Wir werden Ihnen
ganz spezifische Vorschläge für ein Jobhunting unterbreiten,
das wir auf Kosten Ihres Arbeitgebers für Sie praktizieren
können und dafür, wie Sie es von ihm bezahlt bekommen!
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