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Droht die Kündigung? Schon gekündigt?
Nutzen Sie die Chance der Krise!

Hat Ihr aktueller Arbeitgeber Ihnen gesagt, Sie sollten sich nach einem neuen Job umsehen? Hat er Ihnen angedeutet, er werde Ihnen kündigen? Hat er bereits die Kündigung ausgesprochen? Sofern Sie, was im Normalfall so ist, damit nicht einverstanden sind, sollten Sie sofort über den Weg zum Arbeitsgericht nachdenken. Denn für die Kündigungsschutzklage (sofern diese bei Ihnen in Betracht kommt) haben Sie nach dem Zugang der Kündigung nur 3 Wochen Zeit! Von den Kosten sollte man sich dabei nicht abschrecken lassen.

Warten Sie mit Ihrer Jobsuche besser nicht bis Sie tatsächlich gekündigt sind, das Arbeitsgericht über die Kündigung entschieden hat und Sie arbeitslos sind. Dann haben Sie es doppelt so schwer. Überschätzen Sie nicht Ihre Chancen am Arbeitsmarkt und unterschätzen Sie nicht die Schwierigkeiten, die sich heute nach der Kündigung bei der Suche nach einem neuen Job ergeben. Werden Sie besser sofort aktiv, auch wenn es schwer fällt.

Bauen Sie nicht allein auf die Hilfe des Arbeitsamtes, Jobangebote im Internet oder auf Stellenangebote im Stellenteil der Zeitungen. Das könnte schief gehen!

Sofern es sich abzeichnet, dass Sie wirklich gehen müssen und dies nicht Ihre Verhandlungen um Kündigung und Abfindung durcheinander bringt, fordern Sie Ihren alten Arbeitgeber möglichst früh auf, für Sie die Kosten der Jobsuche zu übernehmen. Am effektivsten (steuer- und kostensenkend) ist es, wenn er sie auf die eventuelle Abfindung oben drauf legt.

Wenn dies für Sie ein Thema ist, sprechen Sie uns bitte so schnell wie möglich an. Wir werden Ihnen ganz spezifische Vorschläge für ein Jobhunting unterbreiten, das wir auf Kosten Ihres Arbeitgebers für Sie praktizieren können und dafür, wie Sie es von ihm bezahlt bekommen!

 
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